Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg beigesetzt.
- Einzel- oder Doppelgrabstelle,
- individuelle Auswahl,
- Möglichkeit mehrerer Beisetzungen,
- Ruhefrist kann nach Ablauf verlängert werden
- Zuteilung des Grabes,
- ausschließlich Beisetzung eines Verstorbenen,
- keine Verlängerung der Ruhefrist möglich
- Einzel- oder Doppelgrabstelle,
- individuelle Auswahl,
- Verlängerung der Ruhefrist möglich,
- Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen,
- Namensplatte erforderlich,
- Abstellen von Blumenschmuck und persönlichen Grabgaben verboten
- Zuteilung des Grabes,
- ausschließlich Beisetzung eines Verstorbenen,
- keine Verlängerung der Ruhefrist möglich,
- Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen,
- Namensplatte erforderlich,
- Abstellen von Blumenschmuck und persönlichen Grabgaben verboten
- Zuteilung des Grabes,
- ausschließlich Beisetzung eines Verstorbenen,
- keine Verlängerung der Ruhefrist möglich,
- Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen,
- Abstellen von Blumenschmuck und persönlichen Grabgaben verboten