Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Es besteht die Möglichkeit vorher mit dem Sarg oder anschließend mit der Urne eine Trauerfeier zu gestalten. Die zurückbleibende Asche wird in einer Aschekapsel aufbewahrt und anschließend zur Bestattung übergeben. Vorrausetzung für die Feuerbestattung ist eine eigene Willensbekundung oder die Erklärung Dritter.

Die Beisetzung der Urne ist in gleichen Grabstellen wie eine Erdbestattung möglich, des weiteren gibt es folgende Möglichkeiten:


  • Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt.
  • Die Hinterbliebenen erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug.
  • Auf Wunsch können die Angehörigen an dieser Seebestattung teilnehmen.

Seit 2003 ist es in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen an einem Baum beizusetzen. Hierzu gibt es eigens dafür ausgewiesene Wälder. In solch einem Wald ist es möglich, einzelne Grabstellen an einem Baum oder einen kompletten Baum mit maximal 12 Beisetzungsplätzen zu kaufen. Dieser Platz kann schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. Die Grabpflege in einem Bestattungswald übernimmt die Natur. Der nächstgelegene Ruheforst befindet sich in Coesfeld-Sirksfeld.

Grabkammern mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufbewahrung von Urnen nach Feuerbestattungen. In der heutigen Zeit werden hierzu oft Kirchen genutzt, da diese anderweitig nicht mehr genutzt werden können.

die Möglichkeit der Ascheverstreuung ist auf manchen Friedhof oder an Krematorien gegeben.

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